IHR TECHNISCHES KONTROLLZENTRUM IN L'ISLE-JOURDAIN
Seit dem 1. Januar 1992 ist die technische Kontrolle für alle Kraftfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen obligatorisch.
Die technische Inspektion wird alle zwei Jahre für Fahrzeuge über 4 Jahre durchgeführt und ermöglicht es Ihnen, eine Reihe von Kontrollpunkten zu überprüfen, um Ihr Fahrzeug sicherer zu machen.
Obligatorisch zum Fahren, muss die technische Inspektion auch im Falle des Verkaufs eines Fahrzeugs an eine Privatperson weniger als 6 Monate alt sein.
Die technische Inspektion istobligatorischfür alle!
Personenkraftwagen
Oldtimer
Geländewagen
Nutzfahrzeuge
Wohnmobile
Spezifische Fahrzeuge
Personenkraftwagen
technische Überwachung von Personenkraftwagen
Alle Fahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen, die seit mindestens 4 Jahren zugelassen sind, müssen eine technische Überprüfung durchführen.
Der Eigentümer des Fahrzeugs ist verpflichtet, sein Fahrzeug in einwandfreiem Zustand und in einem zufriedenstellenden Wartungszustand zu halten. Nach dem ersten Termin muss das Fahrzeug alle zwei Jahre überprüft werden.
Oldtimer
Ein Sammlerfahrzeug ist ein Fahrzeug, dessen Zulassungsbescheinigung die Erwähnung in Bezug auf die Verwendung „Sammlerfahrzeug“ enthält.
Das Fahrzeug eines Sammlers darf ab dem Zeitpunkt, zu dem seine technische Inspektion gültig ist, im gesamten Staatsgebiet verkehren. Dies muss alle 5 Jahre erfolgen.
Geländewagen
Einige Geländewagen benötigen spezielle Steuergeräte zum Bremsen. Zögern Sie nicht, den Techniker vor der Inspektion Ihres Fahrzeugs zu informieren, damit er die notwendigen Vorkehrungen treffen kann.
Nutzfahrzeuge
Leichte Nutzfahrzeuge mit einem Gewicht von weniger als 3,5 Tonnen unterliegen den gleichen Verpflichtungen wie leichte Nutzfahrzeuge.
Eine zusätzliche Inspektion, die eine kleinere Anzahl von Kontrollpunkten (Identifikation, Verschmutzung, OBD) abdeckt, ist ab dem 11. Monat nach der letzten regelmäßigen technischen Inspektion durchzuführen (mit Ausnahme von Karosserien wie Wohnwagen, Bestattungswagen, Fahrzeugen für Behinderte).
Wohnmobile
die technische Inspektion von Reisemobilen
Die Vorschriften sind identisch. Die erste Inspektion muss während der 4 Jahre des Fahrzeugs stattfinden, dann wird alle 2 Jahre eine technische Inspektion durchgeführt. Dennoch haben einige Reisemobile eine besondere Länge oder Höhe und hierfür Bedarf es ein Mindestmass an Platz im Prüfzentrum. Bei Sondergrössen ist es sinnvoll, sich vorab zu informieren, ob eine Prüfung hier erfolgen kann.
Bevor Sie Ihren Termin vereinbaren, fragen Sie den Techniker, damit er bestätigen kann, dass das technische Kontrollzentrum von L’Islois Sie begrüßen kann.
Spezifische Fahrzeuge
technische Überwachung bestimmter Fahrzeuge
In Bezug auf Taxis, Bergungsfahrzeuge, Ambulanzfahrzeuge, Feuerwehr, Lieferfahrzeuge , schreiben die Vorschriften eine jährliche technische Überprüfung vor.
Technische Inspektion von Bergefahrzeugen: Dokument, das zusätzlich zur Registrierungsbescheinigung einzureichen ist: Carte blanche. Gültigkeit der technischen Überwachung: 1 Jahr.
Technische Inspektion von medizinischen Transportfahrzeugen: Dokument: Nur die Registrierungsbescheinigung. Gültigkeit der technischen Überwachung: 1 Jahr.
Technische Inspektion von Personenkraftwagen mit Fahrer: Dokument: Nur die Registrierungsbescheinigung. Gültigkeit der technischen Überwachung: 1 Jahr.
Technische Überwachung von leichten Fahrzeugen für den öffentlichen Personenverkehr: Dokument, das zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung einzureichen ist: Abtretungserklärung („Déclaration d’affectation“)(unter Angabe der Identifizierung des Fahrzeugs). Gültigkeit der technischen Überwachung: 1 Jahr.
Technische Inspektion von Fahrschulfahrzeugen: Die Vorschrift schreibt eine technische Inspektion vor dem 4. Jahrestag des Fahrzeugs vor. Dokument, das zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung vorzulegen ist: Orange Card (in Ermangelung des Vermerks „Schulfahrzeug“ auf der Zulassungsbescheinigung). Gültigkeit der technischen Überwachung: 2 Jahre.
Technische Inspektion von Taxis: Dokument: Nur die Registrierungsbescheinigung. Gültigkeit der technischen Inspektion des Taxis: 1 Jahr.
Technische Inspektion von Firmenfahrzeugen: Die technische Inspektion von Nutzfahrzeugen beinhaltet die Vorlage des Zulassungsdokuments. Gültigkeit der technischen Inspektion: 2 Jahre mit einer Abgaskontrolle jährlich.
Obligatorische Kontrolle :
Der erste Besuch
Sie erfolgt innerhalb von 6 Monaten, bevor das Fahrzeug 4 Jahre alt ist, ab dem Datum der 1. Inbetriebnahme (oben rechts auf der Zulassungsbescheinigung).
>Der nächste Besuch (sog. periodisch) findet alle 2 Jahre statt
Nutzfahrzeuge unterliegen einer ergänzenden Abgaskontrolle, die ein Jahr nach der regelmäßigen technischen Inspektion durchgeführt wird, und zwar in den 2 Monaten vor dem Jahrestag der letzteren.
HINWEIS: Von der Complementary Pollution Visit sind nicht betroffen: Nutzfahrzeuge, deren Aufbau ein CARAVAN, ein HANDICAP oder ein FG FUNER ist.
Die Verpflichtung im Falle eines Verkaufs :
Im Falle des Verkaufs eines Fahrzeugs, das zum 1. Mal für mehr als 4 Jahre in Verkehr gebracht wird, muss der Verkäufer dem nicht professionellen Käufer vor Vertragsabschluss den Bericht über die regelmäßige technische Inspektion geben, die seit weniger als 6 Monaten durchgeführt wird.
Die freiwillige Kontrolle (befreit nicht von der obligatorischen Ernennung):
Um den Zustand Ihres Fahrzeugs zu erfahren, können Sie jederzeit eine freiwillige technische Vollinspektion (alle Punkte einer technischen Inspektion) oder teilweise (je nach Bedarf einen oder mehrere Sicherheitspunkte) anfordern.
Achtung, dies entbindet nicht von der obligatorische Kontrolle:
Zahlreiche technische Checkpoints für maximale Sicherheit
Die technische Abnahme prüft mindestens 133 Punkte, die in 3 Kategorien eingeteilt sind, von denen 123 einer Gegeninspektion unterliegen:
kleinere Fehler
im Kontrollbericht angegeben und unverbindlich
Schwerwiegende Fehler
Vorbehaltlich der Gegenkontrolle müssen Reparaturen innerhalb von zwei Monaten durchgeführt werden
kritische Ausfälle
Vorbehaltlich einer Gegeninspektion müssen Reparaturen innerhalb von 24 Stunden durchgeführt werden, damit das Fahrzeug in Verkehr gebracht werden kann. Bei Bedarf wird das Fahrzeug stillgelegt und muss Reparaturen durchführen, um den Gegenbesuch durchführen zu können
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